GEG / EnEV Vorgaben bei Rohrisolierung

GEG / EnEV Vorgaben bei Rohrisolierung

  • 200 % laut GEG / EnEV bei an die Aussenluft grenzenden Leitungen (Beispiel blau: Garage, Solaranlagen)
  • 100 % in unbeheizten Räumen oder an unbeheizte Räume angrenzend (Beispiel rot: Solaranlagen, Fußböden, Trockenbauwand)
  • 50 % in beheizten Räumen und an beheizte Räume angrenzend (Beispiel grün)

Dies dient als grober Anhaltspunkt für die energieeinsparende Verlegung einer Rohrisolierung im Gebäude in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (ehemals Energieeinsparverordnung)


Jetzt kommt bei dem ein oder anderen die Frage auf, warum muss eine Solarleitung mit Rohrisolierung isoliert werden?
Es wird doch gar keine fossile Energie benötigt, sondern frei von der Sonne bezogen?!

Das stimmt schon und jetzt kommt das Aber ... wenn man zu viel an Energie auf dem Weg zur Nutzungsstätte verlieret, muss doch wieder die Heizungsanlage mit den fossilen Brennstoffen einspringen und die verlorene Heizwärme ersetzen. Vielleicht nicht im Hochsommer, aber mindestens in den anderen drei Quartalen wink